Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen

Die Finanzverwaltung lässt nach einem Urteil des Bundesfinanzhofs nun auch die nachträgliche Aufstockung von Investitionsabzugsbeträgen zu.

Der Bundesfinanzhof hatte Ende 2014 entschieden, dass ein Investitionsabzugsbetrag innerhalb des dreijährigen Investitionszeitraums auch in einem Folgejahr bis zum gesetzlichen Höchstbetrag aufgestockt werden kann. Er widersprach damit der Ansicht der Finanzverwaltung, die keine nachträgliche Aufstockung zulassen wollte. Der Fiskus hat das Urteil nun aber akzeptiert und gleichzeitig Regeln aufgestellt, die bei der Aufstockung eines bereits in Anspruch genommenen Investitionsabzugsbetrags zu beachten sind.



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