Steuerverwaltung und Steuerprüfungen

Überblick der Änderungen für 2023
Steuerzahler können sich 2023 vor allem über höhere Freibeträge und eine Verbesserung der Home Office-Pauschale freuen.
Kenntnis des Finanzamts von steuererheblichen Tatsachen
Hat das Finanzamt Kenntnis von allen steuererheblichen Tatsachen, ist die Nichtabgabe einer Steuererklärung keine Steuerhinterziehung, die zu einer längeren Festsetzungsfrist führen würde.
Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
In der Zeit rund um Weihnachten verzichten die Finanzämter soweit möglich traditionell auf belastende Maßnahmen.
Höhe der Säumniszuschläge doch nicht verfassungswidrig?
Ein neuer Beschluss des Bundesfinanzhofs sieht keine verfassungswidrige Höhe der Säumniszuschläge, weil sie in erster Linie ein Druckmittel und keine Zinsen seien.
Inflation lässt Steuereinnahmen deutlich steigen
Für die kommenden Jahre verspricht die aktuelle Steuerschätzung dem Fiskus deutlich höhere Einnahmen, die aber zu einem Großteil wieder durch noch nicht verabschiedete Steuersenkungen ausgeglichen werden.
Beginn einer Außenprüfung durch Anforderung von Unterlagen
Die Anforderung von Unterlagen durch den Betriebsprüfer ist eine Prüfungshandlung, die zu einer Hemmung der Festsetzungsverjährung führen kann.
Frist für die Grundsteuererklärung wird bis Januar 2023 verlängert
Die Bundesländer haben sich darauf geeinigt, die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung um drei Monate bis Ende Januar 2023 zu verlängern.
Unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch das Finanzamt
Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung durch einen Mitarbeiter des Finanzamts verletzt den verfassungsrechtlichen besonderen Schutz der Wohnung und ist daher rechtswidrig.
Finanzamt nimmt Rücksicht wegen gestiegener Energiekosten
Das Bundesfinanzministerium hat die Finanzämter angewiesen, die ihnen zur Verfügung stehenden Handlungsspielräume zugunsten der von gestiegenen Energiekosten belasteten Steuerzahler zu nutzen.
Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 liegt vor
Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.

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