Personal, Arbeit und Soziales

Steuerentlastungsgesetz 2022
Mit dem Steuerentlastungsgesetz 2022 werden die meisten der steuerlichen Entlastungen umgesetzt, die die Regierung im Februar in zwei Entlastungspaketen beschlossen hatte.
Details zur Energiepreispauschale
Alle Erwerbstätigen sollen in diesem Jahr einmalig eine Energiepreispauschale von 300 Euro erhalten, die über die Lohn- oder Einkommensteuer ausgezahlt wird.
Fünftel-Regelung bei Einkünften aus Langzeitvergütungsmodell
Ein Langzeitvergütungsmodell erfüllt die Anforderungen an eine Vergütung für eine mehrjährige Tätigkeit, bei der die Steuer nach der günstigeren Fünftel-Regelung berechnet wird.
Mindestlohn soll ab Oktober auf 12 Euro pro Stunde steigen
Neben einer Anhebung des Mindestlohns auf 12 Euro soll zum 1. Oktober 2022 auch die Minijobgrenze steigen.
Sonderregelungen zur Kurzarbeit werden bis Ende Juni verlängert
Erneut werden die meisten der diversen Sonderregelungen zur Kurzarbeit um einige Monate verlängert und gleichzeitig die maximale Bezugsdauer des Kurzarbeitergelds auf 28 Monate ausgeweitet.
Ordnungsgemäßes Fahrtenbuch trotz kleinerer Ungenauigkeiten
Trotz kleinerer Mängel und Ungenauigkeiten kann ein Fahrtenbuch steuerlich anzuerkennen sein, wenn die Angaben insgesamt vollständig sind und den privaten Nutzungsanteil korrekt wiedergeben.
Viertes Corona-Steuerhilfegesetz in Arbeit
Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz werden vor allem Fristen und bereits bestehende Steuererleichterungen in der Corona-Krise verlängert.
Sachbezugswerte für 2022
Die Sachbezugswerte werden für 2022 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.
Beitragsbemessungsgrenzen 2022
Durch die Auswirkungen der Corona-Pandemie sinken 2022 erstmals einzelne Beitragsbemessungsgrenzen in Westdeutschland, während andere Werte konstant bleiben oder nur geringfügig steigen.
Aktualisierte Regelungen zur Entfernungspauschale
Das Bundesfinanzministerium hat seine Verwaltungsanweisung zur Entfernungspauschale aktualisiert, nachdem ab 2021 eine erhöhte Pauschale ab dem 21. Entfernungskilometer gilt.

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