Einkommensteuer - Arbeitnehmer
Für den geldwerten Vorteil bei Betriebsveranstaltungen gelten ab dem 1. Januar 2015 neue Regeln.
Neben der Einführung des Mindestlohns müssen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zum Jahreswechsel noch auf zahlreiche weitere Änderungen einstellen.
Weil er das Werbungskostenabzugsverbot für Ausbildungskosten für verfassungswidrig hält, hat der Bundesfinanzhof das Bundesverfassungsgericht angerufen.
In der Anhörung zum Zollkodexanpassungsgesetz gab es einhellige Kritik an den geplanten Änderungen bei der Besteuerung von Betriebsveranstaltungen.
Ein Arbeitnehmer mit einem eigenen Betrieb kann keine fiktiven Fahrtkosten ansetzen, wenn er seinen Dienstwagen gleichzeitig für betriebliche Fahrten verwendet.
Mit dem Inkrafttreten des Mindestlohngesetzes kommen auf Arbeitgeber ab 2015 neue Aufzeichnungspflichten zu.
Die ermäßigte Besteuerung bei Zusammenballung von Einkünften setzt voraus, dass das Einkommen im Jahr der Zahlung über dem entgangenen Arbeitslohn liegt.
Das Bundesfinanzministerium hat die Verwaltungsanweisung zur Reisekostenreform überarbeitet und ergänzt.
Der Regierungsentwurf für das inoffizielle Jahressteuergesetz 2015 in Form des Zollkodexanpassungsgesetzes liegt jetzt vor.
Fallen die Renovierungskosten unabhängig vom beruflichen Umzug ohnehin an, sind sie nicht als Werbungskosten abziehbar.
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