Zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets

Versandhändler und Dienstleister müssen sich zum 1. Juli 2021 auf verschiedene Änderungen bei der Umsatzbesteuerung des grenzüberschreitenden Handels einstellen.

Mit dem Jahressteuergesetz 2020 wurde neben vielen anderen Änderungen im Steuerrecht auch die zweite Stufe des Mehrwertsteuer-Digitalpakets der EU umgesetzt, das Änderungen bei den umsatzsteuerlichen Regelungen für den grenzüberschreitenden Handel mit Waren und Dienstleistungen vorsieht. Beim Versandhandel innerhalb Deutschlands oder in Nicht-EU-Staaten sowie für Lieferungen und Leistungen an andere Unternehmer im In- und Ausland ändert sich durch die Neuregelungen nichts.

Anders sieht es dagegen bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Dienstleistungen an Nichtunternehmer, also insbesondere Verbraucher aus: Das Bestimmungslandprinzip, nach dem eine Lieferung oder Leistung in dem EU-Staat der Umsatzsteuer unterliegt, in dem der Endverbraucher seinen Sitz hat, wird durch die zweite Stufe des Digitalpakets weiter aufgewertet. Insbesondere gelten ab dem 1. Juli 2021 folgende Neuregelungen:

Viele weitere Detailinformationen zum OSS und dem IOSS sowie einen Frage-Antwort-Katalog bietet das BZSt auf seiner Website im Bereich »Umsatzsteuer« an. Außerdem können Sie sich gerne an uns wenden, wenn Sie sich bei der Anwendung der Neuregelungen nicht sicher sind oder weitere Fragen haben.


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