Modernisierung der Körperschaftsteuer in Arbeit

Neben einer Option zur Körperschaftsteuer für Personengesellschaften werden die körperschaftsteuerlichen Rahmenbedingungen für Konzerne und internationale Gesellschaften verbessert.

Vor 100 Jahren wurde erstmals in Deutschland eine einheitliche Körperschaftsteuer eingeführt. Seither hat das Körperschaftsteuerrecht mehrere systematische und tarifliche Änderungen erfahren, und nun ist es erneut soweit: Der Bundestag hat den Entwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur Modernisierung des Körperschaftsteuerrechts (KöMoG) beraten und beschlossen. Das Gesetz soll noch vor der Bundestagswahl endgültig verabschiedet werden, sodass die Regelungen zum 1. Januar 2022 in Kraft treten können.

Mit dem Gesetz will die Koalition die steuerlichen Rahmenbedingungen für mittelständische Personengesellschaften und Familienunternehmen verbessern und das Unternehmensteuerrecht internationalisieren. Kern des Gesetzentwurfes ist die Einführung einer Option zur Körperschaftsteuer, die es Personenhandelsgesellschaften und Partnerschaftsgesellschaften ermöglicht, wie eine Kapitalgesellschaft besteuert zu werden. Hier ist ein Überblick der wesentlichen Änderungen, die bisher vorgesehen sind:


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