Weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022

Eine Steuerbefreiung für viele Solaranlagen, Änderungen bei der Rechnungsabgrenzung und weitere Änderungen durch das Jahressteuergesetz gelten bereits rückwirkend.

Kurz vor dem Jahreswechsel haben Bundestag und Bundesrat das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet. Viele der darin enthaltenen Änderungen sind zum Jahreswechsel in Kraft getreten. Daneben gibt es jedoch eine ganze Reihe von Änderungen, die schon rückwirkend oder erst zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft treten. Besonders bemerkenswert ist die Ertragsteuerbefreiung für kleinere Photovoltaikanlagen, die ursprünglich erst 2023 und damit gemeinsam mit der Absenkung des Umsatzsteuersatzes auf 0 % in Kraft treten sollte. Kurz vor der Verabschiedung hat man sich aber darauf geeinigt, diese Änderung schon ab 2022 umzusetzen. Hier ist der Überblick über diese weiteren Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022:


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