Entwurf des Jahressteuergesetzes 2022 liegt vor

Die Bundesregierung hat den Regierungsentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 verabschiedet, mit dem auch Teile des neuen Entlastungspakets im Steuerrecht umgesetzt werden.

Nachdem das Bundesfinanzministerium im August den Referentenentwurf für das Jahressteuergesetz 2022 vorgelegt hat, kam schon im September der überarbeitete Regierungsentwurf. Darin hat die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen aus ihrem dritten Entlastungspaket und weitere Ergänzungen eingearbeitet. Das Gesetz ist wie jedes Jahressteuergesetz ein Omnibusgesetz mit entsprechend großem Umfang: 178 Seiten umfasst der Regierungsentwurf - 36 Seiten mehr als der erste Gesetzentwurf.

Bundestag und Bundesrat sollen den Entwurf nun beraten und bis Mitte Dezember verabschieden. Auf die deutschen Steuerzahler kommen dann zahlreiche Änderungen im Steuerrecht zu. Darunter sind Anpassungen an EU-Recht sowie Reaktionen auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und des Bundesfinanzhofs. Neben vielen solcher Detailänderungen, Anpassungen aufgrund von vorangegangenen Gesetzesänderungen und Fehlerkorrekturen gibt es auch eine ganze Reihe substanzieller Änderungen. Mehr als die Hälfte der veranschlagten Steuermindereinnahmen durch das Gesetz entfällt auf nur eine Änderung, nämlich die Vorziehung der vollen steuerlichen Abziehbarkeit von Rentenbeiträgen. Hier sind alle wichtigen Änderungen durch das Jahressteuergesetz 2022 im Überblick:


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