Entlastung für gestiegene Energiekosten

Die Ampelkoalition hat ein weiteres Entlastungspaket beschlossen, das auch einen Steuerrabatt von 300 Euro für Arbeitnehmer und Selbstständige vorsieht.

Enorm gestiegene Energiepreise nach Beginn des Ukrainekriegs haben die Regierungskoalition Ende März dazu veranlasst, ein weiteres Entlastungspaket für die Bürger aufzulegen. Darin enthalten ist eine ganze Reihe von Maßnahmen, die vor allem Familien und Geringverdienern helfen sollen. Dazu gehören direkte Zuschüsse und eine auf drei Monate befristete Entlastung bei Mobilitätskosten.

Weil von den Entlastungen die unterschiedlichsten Regelungen und Leistungen betroffen sind, gibt es hier kein einheitliches Entlastungsgesetz. Stattdessen werden für die Umsetzung mehrere verschiedene Gesetzgebungsverfahren bemüht und die Bundesländer mit ins Boot geholt. Ein Teil der steuerlichen Regelungen ist gleich in das Gesetzgebungsverfahren für das Steuerentlastungsgesetz 2022 eingeflossen, mit dem die Regierung die gesetzgeberische Umsetzung der wesentlichen Maßnahmen aus dem ersten Entlastungspaket angestoßen hat.

Trotzdem hat sich die Regierung das Ziel gesetzt, alle Maßnahmen noch im Sommer in Kraft treten zu lassen. Die befristete Absenkung der Mobilitätskosten beispielsweise soll von Juni bis August laufen. Hier ist ein Überblick der jetzt beschlossenen Maßnahmen:


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