Änderungen im Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht 2021

Die größte Reform im steuerlichen Spenden - und Gemeinnützigkeitsrecht bringt fast durchweg Verbesserungen für Steuerzahler und gemeinnützige Organisationen.

Seit 2013 sind der Übungsleiterfreibetrag und die Ehrenamtspauschale unverändert. Mit dem Jahressteuergesetz 2020 werden nicht nur diese angepasst, sondern auch viele weitere Details im steuerlichen Spenden- und Gemeinnützigkeitsrecht geändert. Dabei handelt es sich nicht nur um die umfangreichste Reform in diesem Bereich seit 2013, die Änderungen sind auch fast durchweg im Sinne der Vereine und gemeinnützigen Organisationen.


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