Verlängerung der steuerlichen Maß­nah­men aufgrund der Corona-Krise

Für die unmittelbar von der Corona-Krise betroffenen Steuerzahler wird die Finanzverwaltung auch im neuen Jahr noch Stundung, Vollstreckungsaufschub und Anpassung von Vorauszahlungen gewähren.

Durch die Corona-Pandemie entstehen weiterhin beträchtliche wirtschaftliche Schäden. Die Finanzverwaltung hat daher unittelbar vor Weihnachten verschiedene Erleichterungen und Billigkeitsmaßnahmen verlängert, die sonst zum Jahresende ausgelaufen wären. Im Einzelnen betrifft das folgende Maßnahmen:

Insgesamt haben die Finanzämter den Unternehmen im vergangenen Jahr aufgrund der Corona-Krise 22,47 Mrd. Euro Steuern gestundet. Das ergibt sich aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage aus dem Bundestag. Ob die Maßnahmen aufgrund des langen Lockdowns nochmals verlängert werden, ist offen.


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