Sachbezugswerte für 2021

Die Sachbezugswerte werden für 2021 wieder an die Verbraucherpreisentwicklung für Nahrungsmittel und Mieten angepasst.

Der Bundesrat hat inzwischen die neuen Sachbezugswerte für das Jahr 2021 beschlossen. Dabei werden die Werte an die Entwicklung der Verbraucherpreisindizes vom Juni 2019 bis Juni 2020 angepasst. Für Mahlzeiten beträgt der Anstieg 2,1 %, bei Unterkünften 1,0 %. Die Sachbezugswerte betragen in 2021 bundeseinheitlich


Eine Seite zurück
Zurück zur Übersicht