Neufassung der Buchführungsregeln in Arbeit

Das Bundesfinanzministerium bereitet derzeit eine überarbeitete Fassung der Buchführungsregeln (GoBD) vor.

Was bei der Buchhaltung und Aufbewahrung von Unterlagen zu beachten ist, damit die Buchführung vom Finanzamt als ordnungsgemäß anerkannt wird, hat das Bundesfinanzministerium 2014 in den "Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)" festgelegt. Diese Vorgaben sind seit dem 1. Januar 2015 zu beachten. Jetzt plant das Ministerium eine Neufassung der GoBD, in der bisher insbesondere folgende Änderungen vorgesehen sind:

Das Ministerium hat nun verschiedene Verbände zu einer Stellungnahme zu dem Entwurf aufgefordert. Schon im Sommer hatte die Bundessteuerberaterkammer eine Eingabe mit Vorschlägen zur Verbesserung der GoBD ans Ministerium gerichtet und dabei insbesondere kritisiert, dass kleine Unternehmen oft mit den Anforderungen an eine Verfahrensdokumentation überfordert sind.


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