Stärkung und Reform der Betriebsrente

Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell wird die betriebliche Altersversorgung ab 2018 deutlich ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht.

Die Betriebsrente ist die älteste Zusatzversorgung im Alter, aber gerade in kleinen Unternehmen nicht besonders verbreitet. Das soll sich jetzt ändern: Der Bundesrat hat am 7. Juli dem Betriebsrentenstärkungsgesetz zugestimmt. Dieses "Gesetz zur Stärkung der betrieblichen Altersversorgung und zur Änderung anderer Gesetze", so der offizielle Name, enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem die betriebliche Altersversorgung (BAV) ausgebaut werden soll.

Die Maßnahmen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen und umfassen Änderungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht. Alle wesentlichen Änderungen in dem Gesetz sind hier zusammengefasst und treten zum 1. Januar 2018 in Kraft soweit nicht anders angegeben.


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