Klarstellungen zum Investitionsabzugsbetrag

Das Bundesfinanzministerium gibt neue Antworten auf Fragen zur Handhabung der Investitionsabzugsbeträge, auch in Bezug auf die ab 2016 gültige Gesetzesänderung.

Mit dem Investitionsabzugsbetrag können Unternehmen die Ausgaben für eine geplante Anschaffung früher steuerlich berücksichtigen als das mit der normalen Abschreibung möglich wäre. Das Bundesfinanzministerium hat nun sein Schreiben mit Antworten auf Zweifelsfragen zu den Voraussetzungen und der praktischen Umsetzung des Investitionsabzugsbetrags grundlegend überarbeitet. Das neue Schreiben berücksichtigt sowohl die aktuelle Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als auch die ab 2016 geltenden gesetzlichen Änderungen für den Abzugsbetrag.

Die Änderungen gegenüber der bisherigen Verwaltungsrichtlinie haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst. Wegen der Gesetzesänderungen gilt die neue Verwaltungsanweisung uneingeschränkt nur für Investitionsabzugsbeträge, die in Wirtschaftsjahren geltend gemacht werden, die nach dem 31. Dezember 2015 enden. Für ältere Abzugsbeträge bleibt die alte Verwaltungsanweisung maßgeblich, allerdings unter Anwendung mehrerer Änderungen im neuen Schreiben, die hauptsächlich auf Entscheidungen des Bundesfinanzhofs zurückgehen.


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