Reform der betrieblichen Altersversorgung

Mit einer Vielzahl von Detailverbesserungen und einem neuen Fördermodell soll die betriebliche Altersversorgung ausgebaut und in der Handhabung vereinfacht werden.

Bundestag und Bundesrat beraten derzeit den im Dezember von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf des Betriebsrentenstärkungsgesetzes. Das Gesetz enthält ein umfassendes Maßnahmenpaket, mit dem die betriebliche Altersversorgung (BAV) gefördert werden soll. Die Maßnahmen richten sich insbesondere an kleine und mittlere Unternehmen sowie Beschäftigte mit geringem Einkommen und umfassen Änderungen im Arbeits-, Sozial- und Steuerrecht.

Im Lauf des Gesetzgebungsverfahrens wird das Gesetz noch einige Änderungen und weitere Verbesserungen erfahren. Der Bundesrat hat bereits eine Stellungnahme zum Gesetzentwurf abgegeben, in der er mehrere Korrekturen und Ergänzungen anregt. Die wichtigsten Punkte des aktuellen Entwurfs haben wir aber bereits hier für Sie zusammengefasst. Alle genannten Punkte sollen zum 1. Januar 2018 in Kraft treten.


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