Änderungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer

Neben einem höheren Mindestlohn und einigen Änderungen beim Lohnsteuerabzug gibt es seit dem 1. Januar auf drei Jahre befristete Steuervorteile für die Förderung der Elektromobilität durch den Arbeitgeber.

Die Zahl der Änderungen, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer betreffen, ist diesmal überschaubar. Die wichtigste Änderung ist ohne Zweifel die Anhebung des Mindestlohns, die eine Überprüfung bestehender Arbeitsverträge im Niedriglohnbereich notwendig macht, um späteren Schwierigkeiten vorzubeugen.


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