Steuerentlastung für Privatleute und Familien

Turnusmäßig sollen 2017 und 2018 verschiedene Steuerfreibeträge und das Kindergeld steigen. Außerdem erfolgt wieder ein Ausgleich der kalten Progression.

In den Jahren 2017 und 2018 sollen der steuerliche Grundfreibetrag, der Kinderfreibetrag, das Kindergeld und der Kinderzuschlag steigen sowie die kalte Progression ausgeglichen werden. Eine entsprechende Formulierungshilfe für den Bundestag hat das Bundeskabinett nun beschlossen. Die meisten Änderungen gehen auf die verfassungsrechtlich zwingende Anpassung der Steuerfreibeträge an die steigenden Lebenshaltungskosten zurück. Der Ausgleich der kalten Progression erfolgt dagegen aufgrund eines Beschlusses der Großen Koalition aus dem letzten Jahr, nach dem die Eckwerte des Steuertarifs alle zwei Jahre an die in diesem Zeitraum aufgelaufene Inflation angepasst werden sollen.

Wenn 2018 die volle Anhebung der Freibeträge umgesetzt ist, werden die Steuerzahler Insgesamt um rund 6,3 Mrd. Euro jährlich entlastet. Für den einzelnen Steuerzahler fällt die Entlastung dagegen meist sehr überschaubar aus. Ein Alleinstehender ohne Kind spart durch die Änderungen im nächsten Jahr je nach Höhe des Einkommens zwischen zwei und zwölf Euro pro Monat an Steuern. Etwas besser sieht es für Familien aus, bei denen sich zusätzlich die Anhebung der Kinderfreibeträge und des Kindergelds auswirken.


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