Erbschaft und Schenkung

Erbenhaftung für Erbschaftsteuer nicht auf den Nachlass beschränkt
Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, Erbschaftsteuerschulden vorrangig oder ausschließlich in den ungeteilten Nachlass zu vollstrecken.
Unverzügliche Selbstnutzung eines geerbten Familienheims
Nur im Ausnahmefall wird die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim gewährt, wenn bis zum Beginn der Selbstnutzung durch den Erben mehr als sechs Monate verstrichen sind.
Mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen
Die mittelbare Schenkung von Betriebsvermögen ist bei der Schenkungsteuer nicht begünstigt, weil nicht Betriebsvermögen selbst, sondern nur ein Geldbetrag unter Auflage übertragen wird.
Vermachung eines Kaufrechts löst Grunderwerbsteuerpflicht aus
Sieht ein Vermächtnis nur ein Kaufrecht für eine zum Nachlass gehörende Immobilie vor, gilt für den Kauf nicht die Grunderwerbsteuerbefreiung für Erwerbe von Todes wegen.
Nießbrauchsrecht an Betrieb ist kein begünstigtes Vermögen
Das Nießbrauchsrecht an einem land- und forstwirtschaftlichen Betrieb ist selbst kein Betriebsvermögen und damit bei der Erbschaftsteuer nicht begünstigt.
Erbschaftsteuer ohne Steuerpause
Verzögerungen im Gesetzgebungsverfahren führen nicht dazu, dass bis zur Verabschiedung der Erbschaftsteuerreform keine Erbschaftsteuer anfallen würde.
Unabhängige Anteilsübertragungen am selben Tag
Mehrere am selben Tag durchgeführte Anteilsübertragungen können voneinander unabhängige Schenkungen sein, die dementsprechend auch separat zu besteuern sind.
Jahressteuergesetz 2018 auf der Zielgeraden
Der Bundesrat und der Bundestag haben sich mit dem Entwurf für das Jahressteuergesetz 2018 beschäftigt und vor der Verabschiedung noch einige weitere Änderungen vorgenommen.
Erbschaftsteuerbefreiung gilt nicht für angrenzenden Garten
Ein ans selbstgenutzte Haus angrenzender Garten auf einem separaten Flurstück fällt nicht unter die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim.
Begünstigtes Vermögen bei einer Vermietungsgesellschaft
Die Finanzverwaltung bleibt bei ihren bisherigen Kriterien für die Begünstigung von Betriebsvermögen einer Vermietungsgesellschaft.

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