Allgemeines
Mit dem Corona-Steuerhilfegesetz sollen neben der befristeten Reduzierung des Umsatzsteuersatzes in der Gastronomie noch weitere Änderungen im Steuerrecht umgesetzt werden.
Die Bundesregierung hat weitere Hilfsmaßnahmen im Steuer- und Sozialrecht für Betroffene der Corona-Krise beschlossen.
Die Bundesländer stellen online Antragsformulare für Soforthilfe und Steuerstundungen sowie weitere Informationen bereit.
Die Finanzämter gewähren unkompliziert Anpassungen der Steuervorauszahlungen und Stundungen und verzichten bei betroffenen Steuerzahlern auf Säumniszuschläge.
In der Corona-Krise wird Kurzarbeitergeld unter deutlich erleichterten Voraussetzungen gezahlt.
Welche Regeln bei der Lohnfortzahlung und Heimarbeit in der Corona-Krise gelten, hängt von den konkreten Umständen ab.
Der Staat gewährt Kleinunternehmen Einmalzahlungen zum Ausgleich von Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Krise.
Bund und Länder haben viele Hilfsmaßnahmen in die Wege geleitet, um die Folgen der Corona-Krise abzufedern.
Auch in der Corona-Krise gilt es, Ruhe zu bewahren und die richtigen Maßnahmen zu ergreifen.
Neben der Erhöhung des Mindestlohns und zahlreicher weiterer Beträge im Steuerrecht gibt es 2020 vor allem neue Vorgaben für steuerfreie Sachbezüge.